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   LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39814
LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15 (https://dejure.org/2016,39814)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15 (https://dejure.org/2016,39814)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. November 2016 - 5 Sa 1183/15 (https://dejure.org/2016,39814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; KSchG § 2
    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 17.04.2014 - 6 Sa 822/13

    Unwirksame Versetzung nach Darmstadt

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Seine gegen die Wirksamkeit der Änderungskündigung gerichtete Klage war sowohl vor dem Arbeitsgericht Bonn als auch vor dem LAG Köln(6 Sa 822/13) erfolgreich.

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat ( BAG, Urt. v. 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, m.w.N.; vgl. a. LAG Köln 17. April 2014 - 6 Sa 822/13 ).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 33; 20. März 2014- 2 AZR 840/12 - Rn. 13, zu der Wirksamkeit einer Änderungskündigung; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss ( st. Rspr., vgl. BAG Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -Rn. 24; BAG Urt. v. 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29; BAG Urt. v. 12.10.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29 ).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 33; 20. März 2014- 2 AZR 840/12 - Rn. 13, zu der Wirksamkeit einer Änderungskündigung; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss ( st. Rspr., vgl. BAG Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -Rn. 24; BAG Urt. v. 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29; BAG Urt. v. 12.10.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29 ).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d.h. die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ( BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07 -Rn. 51 ff., m.w.N ).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Eine (Änderungs-)Kündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung voraussichtlich dauerhaft entfallen war ( BAG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17 , juris m.w.N. ).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12

    Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 33; 20. März 2014- 2 AZR 840/12 - Rn. 13, zu der Wirksamkeit einer Änderungskündigung; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss ( st. Rspr., vgl. BAG Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -Rn. 24; BAG Urt. v. 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29; BAG Urt. v. 12.10.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29 ).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat ( BAG, Urt. v. 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, m.w.N.; vgl. a. LAG Köln 17. April 2014 - 6 Sa 822/13 ).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

    Auf beiden Stufen ist der dem Kündigungsschutz zugrundeliegende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15; LAG Köln vom 16. November 2016 - 5 Sa 1183/15).
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